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Studienabteilung

In seiner Studienabteilung bietet das Konservatorium als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut folgende Abschlüsse an:

Studiengang: Musik - künstlerisch-pädagogische Ausrichtung

Abschluss: Bachelor of Music:
Der grundständige Abschluss "Bachelor of Music" am Dr. Hoch's Konservatorium ist gemäß § 11(BerAkadAnerkG) hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen an Hochschulen gleichgestellt.

Profil 1 - Instrument, Gesang
Profil 2 - Musikvermittlung / Elementare Musikpädagogik 
Profil 3 - Jazz und Popularmusik
Profil 4 - Komposition

Allgemeine Voraussetzungen

  • Voraussetzung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Es erfolgt vorab keine Online-Vorauswahl.
  • Voraussetzung für den Zugang zum Studium am Dr. Hoch's Konservatorium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife. Bei festgestellter hervorragender künstlerischer Begabung kann in Anlehnung an § 54 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen Hochschulgesetzes auf eine Zugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Für die Zulassung zum Studiengang werden außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. 
    Für Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern ist deshalb ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erforderlich: Zertifikat B 2 GER oder jedes andere Zertifikat, das gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats den Kompetenzstufen B2 oder höher entspricht.

Die Semesterferien des Konservatoriums entsprechen den Hessischen Schulferien.


Informationen über die Studienabteilung im Video

Video

Semesterzeiten

  • Sommersemester: 01.04.-30.09.
  • Wintersemester: 01.10.-31.03.

Vorlesungsverzeichnis WS 2025/26


Bewerbung

Eine Bewerbung für unsere Studienabteilung ist zu jedem Wintersemester mit Semesterbeginn 01.10. möglich.
Bewerbungsfrist: 30. April

Zur Online-Bewerbung


Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung zum WS 2026/27: 
01.06.-17.06.2026

Das Konservatorium erhebt für die Aufnahmeprüfung eine einmalige Aufnahmegebühr  in Höhe von 50 Euro:


Studienverlaufspläne


Studien- und Prüfungsordnung


BAföG

Das für Studierende des Konservatoriums gemäß § 45 Abs.2 Nr. 2 BAföG zuständige Amt ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Frankfurt am Main.
Infomationen und Online-Antragstellung hier


Kontakt