Besondere Konstellationen

Vom Präsenzunterricht können Lehrende, Studierende und Schüler gegen Vorlage eines entsprechenden Attests befreit werden, soweit sie medizinisch zu einer Risikogruppe zählen und der Präsenzunterricht tatsächlich unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Leistung digitalen Unterrichts besteht nicht.