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Toni Oberdorfer (1877-1953)

Pianistin und Sekretärin

Toni Oberdorfer, geboren 1877 in Köln, studierte ab 1892 am Dr. Hoch´s Konservatorium Klavier und schloss das Studium 1899 erfolgreich als Pianistin und Klavierlehrerin ab. Sie erteilte danach Privatunterricht und spielte bei Konzerten. In den 20iger Jahren wurde sie am Dr. Hoch’s Konservatorium als Sekretärin angestellt.

Toni Oberdorfer wurde bereits vor der späteren großen Entlassungswelle im März 1933 zusammen mit dem Österreicher und damit Ausländer Hermann von Schmeidel entlassen. 

Wie viele andere jüdische Musikerinnen und Musiker erteilte sie danach noch Privatunterricht für Klavier in Frankfurt, ab 1937 durfte sie diesen aber nur noch Juden erteilen. Sie emigrierte schließlich 1941 in die Vereinigten Staaten. Dort lebte und wirkte sie bis zu ihrem Tod im Jahr 1953 in New York.

Hier die Abschrift aus ihrer kurzen biographischen Selbstdarstellung, die ihrem Antrag für eine Unterrichtserlaubnis an das Städtische Fachschulamt beigefügt wurde:

"Ich bin am 16.5.1877 in Köln a/Rhein geboren, wohne seit 1880 in Frankfurt. 10 Jahre besuchte ich die höhere Töchterschule (Elisabethenschule) hier & während dieser Zeit auch die Frankfurter Musikschule. Von 1892 – 1899 studierte ich an Dr. Hoch´s Conservatorium Musik, absolvierte 1894 mein Lehrerinnenexamen. (Beiliegend Zeugnis Abschrift.) Seit dieser Zeit unterrichte ich ständig in Frankfurt & habe mich auch konzertierend betätigt. Ich bitte höflichst um Ausstellung eines Unterrichtserlaubnisscheines. Hochachtungsvoll, Toni Oberdorfer - Frkft. a/M. d. 14.10.26"


Toni Oberdorfer hat immer schon Privatunterricht für Klavier erteilt. Dafür hat sie 1923 beim städtischen Fachschulamt bzw. Berufsschulamt eine Unterrichtserlaubnis beantragt und erhalten.

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Erlaubnisschein 1923 Oberdorfer

Da die Erlaubnis stets nur für ein Jahr galt, mussten auch ab dem Jahr 1933 unter dem neuen Regime weiterhin Verlängerungsanträge gestellt werden. Eine solche Erlaubnis war besonders für die jüdischen Musikerinnen und Musikern wichtig, da es nach ihrer Entlassung eine der wenigen Möglichkeiten war, den Lebensunterhalt einigermaßen zu sichern. 

Im Jahr 1933 gab es noch Unklarheiten bei den Behörden, wie sie mit jüdischen Antragstellerinnen und Antragstellern umgehen sollten, und so wurde den meisten zunächst bis auf Widerruf die Erlaubnis erteilt. Ab 1934 wurde das in der Einleitung der Ausstellung erwähnte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ auch auf die Erteilung von Privatunterricht ausgedehnt. Somit mussten nun auch alle, die bereits eine Erlaubnis dafür hatten, einen Fragebogen ausfüllen, in dem insbesondere ihre Herkunft und Religionszugehörigkeit offenzulegen war.

„Der Herr Minister hat Bestimmungen über die Erteilung von Privatunterricht erlassen, nach denen die Privatlehrer die arische Abstammung und politische Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Zu diesem Zweck soll der Fragebogen zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.33 auch von den Privatlehrern, die im Besitze des Unterrichtserlaubnisscheines sind, ausgefüllt werden. [...]“ 

Die Juden und Jüdinnen, die nachweisen konnten, dass sie schon vor dem 1. Weltkrieg Unterricht erteilt hatten, durften weiterhin Unterricht „ohne Einschränkungen“ erteilen. Das traf auf Toni Oberdorfer zu. 

Diese „Ausnahme“ wurde aber willkürlich gehandhabt: so hatte ihre Kollegin Anna Rosenthal eine unbeschränkte Erlaubnis erhalten, während Toni Oberdorfer nur nichtarische Jugendliche, aber Erwachsene über 21 ohne Einschränkung unterrichten durfte.

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Erlaubnis 1934 mit Einschränkung

Ab 1937 trat eine weitere einschneidende Verschlechterung ein, die in den Nürnberger Rassengesetzen von 1935 begründet war: alle Privatlehrer und Privatlehrerinnen mussten nun auch noch die arische Abstammung von Ehepartnern nachweisen. Letztlich ging es darum, dass die Erlaubnisscheine an Jüdinnen und Juden nur noch mit der Einschränkung „nur gültig für Unterricht an Juden bis auf Widerruf“ erteilt wurden.

Die Eintragungen aus dem Jahre 1937 sind die letzten Eintragungen, die bezüglich jüdischen Lehrkräften des Dr. Hoch´s Konservatoriums zu finden waren.

Es ist nicht dokumentiert, ob und wie lange Toni Oberdorfer weiterhin Unterricht erteilte, bis ihr 1941 die Emigration in die USA gelang. 

Die Eintragungen und Ergänzungen auf Ihrem Erlaubnisschein dokumentieren, wie jüdischen Musikerinnen und Musikern, nachdem sie schon ihre Anstellungen verloren hatten, ihnen auch jede andere Form des „offiziellen“ Broterwerbs erschwert wurde und schließlich vollständig verwehrt blieb. 

„Nach den in letzter Zeit ergangenen ministeriellen Richtlinien kann Ihnen die Genehmigung zur Erteilung von Privatunterricht nur noch an Juden ausgestellt werden. [...]“ (1937)


  • Dokumente: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main (ISG FFM), A.40.01, 510

  • Biografie: Dr. Hoch´s Konservatorium

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Toni Oberdorfer Zeugnis 1899