Pianist, Korrepetitor
Paul Meyer, geboren 1891 in Bingen, begann seine musikalische Ausbildung am Dr. Hoch’s Konservatorium 1908/09 und studierte bis 1914 Klavier bei Ernst Engesser. Ab 1909 belegte er Kontrapunkt bei Iwan Knorr und Komposition bei Bernhard Sekles, nahm an der Dirigierklasse bei Fritz Bassermann teil und erhielt Unterricht in Partiturspiel und Orgel bei Carl Breidenstein. Ab 1927 wirkte er am Dr. Hoch’s Konservatorium als Dozent, wo er maßgeblich für die Korrepetition und die Opernschule zuständig war.
Der Ausschuss, der 1933 mit der „Reorganisation“ des Dr. Hoch’s Konservatorium beauftragt war, zögerte zunächst, Paul Meyer (wie auch Adolph Rebner) ohne Weiteres zu entlassen. Im Fall von Paul Meyer sprach manches gegen eine sofortige Trennung. Er war bei Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schülern aufgrund seines außergewöhnlichen Engagements hochgeschätzt und galt zudem im Unterrichtsbetrieb als nahezu unentbehrlich. Man fürchtete, sein abruptes Ausscheiden könnte eine Welle der Solidarisierung innerhalb des Hauses auslösen. Am Ende fiel die Entscheidung unterschiedlich aus: Während Rebner gehen musste, durfte Meyer vorerst bleiben; 1935 wurde aber auch er – nach der Denunziation durch einen Kollegen – aus dem Konservatorium gedrängt.
Paul Meyer emigrierte 1938 in die USA, wo er ab den 1940er bis zu den 1960er Jahren Gesangslehrer an der Metropolitan Opera war. Er begleitete viele seiner Schülerinnen und Schüler bei Konzerten und spielte Klavier bei zahlreichen Kammermusikkonzerten in New York. Er unterrichtete bis in die 1970er Jahre hinein Gesang und starb mit 96 Jahren in den USA, ohne je wieder nach Deutschlang zurückgekehrt zu sein.
Seine musikalische Bedeutung und Anerkennung in den USA spiegeln sich in der Todesanzeige in The New York Times wider, die seinen künstlerischen Beitrag ausdrücklich hervorhebt (rechts nachzulesen). Diese Anzeige unterstreicht nicht nur seine persönliche Geschichte der Flucht und Neuorientierung, sondern auch seinen Einfluss auf die Musikszene seines Gastlandes.
„Paul Manfred Meyer, Konzertpianist und Gesangslehrer, starb am Mittwoch in Paramus, New Jersey, an den Folgen einer Lungenentzündung. Er wurde 96 Jahre alt.
Von den 1940er bis in die 1960er Jahre war Meyer Gesangslehrer an der Metropolitan Opera. Zu seinen Schülern zählten Robert Merrill, Marian Anderson und Jan Peerce. Er begleitete viele seiner Schüler bei Konzerten und spielte Klavier bei zahlreichen Kammermusikkonzerten in New York. Herr Meyer, der in Deutschland geboren wurde und 1938 in die Vereinigten Staaten kam, unterrichtete bis in die 1970er Jahre Gesang.
Es gibt keine unmittelbaren Hinterbliebenen.“ Übersetzung der Todesanzeige vom 16. April 1988 in The New York Times
Verfolgte des Naziregimes und damit auch Paul Meyer konnten nach 1949 in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland einen Antrag nach dem Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts stellen. Damit wurde versucht, die materiellen Verluste auszugleichen, die sie durch Enteignung, Berufsverbot oder andere Repressalien erlitten hatten. Das Beispiel von Paul Meyer zeigt, welche finanziellen Schäden diese Menschen hinnehmen mussten, nur weil sie fliehen mussten oder vertrieben wurden.
Hier die Auflistung aus dem Antrag von Herrn Meyer (Währung: Reichsmark).
| Kosten bzw. Werte | Vom NS-Regime erstattet |
Transport durch Spedition Danzas & Co. | 1.203,50 |
|
Neuanschaffungen nach Auswanderung | Betrag nicht | 90,68 |
Abgabe von Silbergut/Juwelen an Darlehensstelle | 1.800,00 |
|
Reichsfluchtsteuer für Dr. Karl Lismann übernommen von Meyer
| 6.000,00 | 300,00 |
Abgabe der Frankfurter Bank zu Lasten Meyers an die Golddiskontbank (Zweck unklar) | 1.875,00 |
|
Auswanderersperrguthaben | 6.000,00 |
|
Reichsfluchtsteuer | 16.300,00 |
|
Judenabgabe | 7.043,00 |
|
Auswandererabgabe gezahlt an die jüdische Gemeinde | 1.000,00 |
|
SUMME | 42.221,50 | 390,68 |
Der Betrag von 42.221,50 Reichsmark aus dem Jahr 1939 entspricht heute rund 220.000 Euro und zeigt, wie hoch die wirtschaftliche Belastung durch Zwangsabgaben für jüdische Auswanderer und Auswanderinnen im Nationalsozialismus war.
Diese Umrechnung basiert auf historischen Kaufkraftvergleichen des Statistischen Bundesamts sowie Wirtschaftsanalysen zur Reichsmark.
Als Auswanderersperrguthaben wurden Vermögen bezeichnet, die jüdischen Emigranten bei der Ausreise vom NS-Staat auf gesperrten Konten, etwa bei der Golddiskontbank, zurückbehalten wurden. Diese Sperrung diente der Abschöpfung von Zwangsabgaben und trug zur finanziellen Entrechtung der Opfer bei.
Die Reichsfluchtsteuer war eine Zwangsabgabe auf das Vermögen von Menschen, die Deutschland während des NS-Regimes verließen. Ursprünglich zur Verhinderung von Kapitalflucht gedacht, wurde sie zum Werkzeug der Verfolgung und Enteignung vor allem jüdischer Bürger, die vor Terror und Gewalt fliehen mussten. Dieses Instrument der staatlichen Ausplünderung erzeugte für den NS-Staat hohe Einnahmen und verschärfte das Leid der Opfer erheblich.
Die Judenabgabe war eine von den Nationalsozialisten ab November 1938 erhobene Zwangsabgabe auf das Vermögen der jüdischen Bevölkerung in Deutschland. Sie wurde als „Sühneleistung“ für den Mord an einem deutschen Diplomaten im Paris vom November 1938 erzwungen und führte zu einer massiven Enteignung jüdischer Bürger. Diese Sondersteuer war eine weitere Etappe im Prozess der „Arisierung“, bei der jüdische Vermögen systematisch beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches umverteilt wurden.
Die Auswandererabgabe an jüdische Organisationen wurde im Kontext der Reichszentrale für jüdische Auswanderung, die 1939 auf Weisung Hermann Görings gegründet wurde, als eine Zwangsabgabe eingeführt. Ihr Ziel war es, die Auswanderung jüdischer Menschen aus Deutschland zu beschleunigen und gleichzeitig finanziell zu kontrollieren. Die Abgabe hatte die Funktion, wohlhabende jüdische Auswanderer zu zwingen, einen Teil ihres Vermögens als „Auswandererabgabe“ zu entrichten, um damit die Auswanderung ärmerer Juden zu finanzieren.
|