Opernregisseur
Herbert Graf wurde am 10. April 1903 in Wien geboren. Er studierte Gesang, Klavier, Bühnenausstattung und Musikwissenschaft an der Universität Wien. Er promovierte 1925 mit einer Studie über Richard Wagner und wurde Regisseur. 1929 wurde er von den Städtischen Bühnen Frankfurt am Main als Oberregisseur des Opernhauses verpflichtet und 1930 zum Leiter der Opernschule am Dr. Hoch´s Konservatorium berufen.
Seine progressiven Inszenierungen sorgten für heftige Kontroversen im Publikum und in der Presse. Da sich auch viele Mitglieder des Opernensembles durch seine gesellschaftskritische Konzeption angegriffen fühlten, wurde er ab 1933 Ziel offener Attacken. Die Polemik kulminierte in einer schriftlichen „Mißtrauenskundgebung“ vom 31. März 1933. Zu diesem denunzierenden Pamphlet schrieb Graf eine Entgegnung. Als Antwort wurde ihm zum 22. Mai 1933 eine fristlose Kündigung zugestellt.
Dr. Herbert Graf emigrierte über Wien, Prag und Basel in die Vereinigten Staaten. 1936 startete er seine Karriere an der New Yorker Metropolitan Opera im deutschsprachigen Repertoire. 1960 kehrte er nach Europa zurück und übernahm bis 1962 die Position des Direktors am Stadttheater Zürich und inszenierte dort namhafte Werke wie Giuseppe Verdis „Othello“, Giacomo Meyerbeers „Der Prophet“, Richard Strauss‘ „Rosenkavalier“, Carl Maria von Webers „Der Freischütz“ und Ludwig van Beethovens „Fidelio“. Ab 1965 bis zu seinem Tode war er als Intendant am Grand Théâtre in Genf tätig.
Dr. Herbert Graf starb am 5. April 1973 in Genf.
In Salzburg wurde von den Salzburger Festspielen 2020 für Herbert Graf ein sogenannter „Stolperstein“ auf dem Max-Reinhardt-Platz verlegt, da er dort nach seiner Flucht aus Deutschland mehrere Jahre hintereinander künstlerisch tätig war.
Nach dem erzwungenem Rücktritt des Oberbürgermeisters Ludwig Landmann am 12. März 1933 infolge der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde der NSDAP Politiker Dr. Friedrich Krebs zunächst kommissarisch und am 13. Juni 1933 vom nun fast ausschließlich nationalsozialistischen Stadtparlament offiziell zum Oberbürgermeister von Frankfurt gewählt. In dieser Funktion setzte er unmittelbar Maßnahmen zur Durchsetzung der NS-Politik durch, darunter die systematische Entrechtung und Entlassung jüdischer Angestellter und Beamter städtischer Institutionen, das betraf neben dem Konservatorium auch die Städtischen Bühnen.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten verlor Herbert Graf 1933 also nicht nur seine Anstellung am Konservatorium, sondern auch seine Stellung als Oberregisseur an den Städtischen Bühnen.
Besonders dramatisch war sein Fall, weil mehr als 90 seiner Kolleginnen und Kollegen eine Misstrauensbekundung gegen ihn unterschrieben hatten. In diesem Schreiben wurde ihm „Kulturbolschewismus“ vorgeworfen und kritisiert, dass er „nicht im allgemein-deutschen Sinne“ inszeniere, was „niemand als deutscher Mensch verteidigen“ könne. Er stehe „im Gegensatz zu all dem ,was deutsch und echt‘!“ sei.
„Die rechtmässigen Vertreter des Gesamtpersonals der Frankfurter Oper lehnen ein Zusammenarbeiten mit Ihnen - und somit Ihr Verbleiben an diesem Institut - mit aller Entschiedenheit - ab. [...] Es ist nicht unsere Schuld, dass Sie aus Ihrer Gebundenheit an Rasse, Religion, Ueberlieferung u.s.w. nicht anders können, wie Sie tatsächlich sind. Ihre gesamten Regieleistungen ragen außerdem nicht im Geringsten über ein Durchschnittsmass hinaus, während wir als deutsche Künstler für ein Theater im Range der Frankfurter Oper(n)reife im Volkstum wurzelnde intuitive Künstlernaturen als Führer beanspruchen müssen. [...]“
Ausschnitt aus einem Schreiben von der Vertretung des Gesamtpersonals der Frankfurter Oper an Herbert Graf vom 16.3.1933
Grafs Entgegnung darauf war der verzweifelte Versuch, das Unabänderliche durch eine ausführlichen Gegendarstellung abzuwenden.
Am selben Tag, an dem das Schreiben Grafs einging, wurde seine Kündigung aufgesetzt.
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