Teil A der Brandschutzordnung ist ein Aushang „Brände verhüten / Verhalten im Brandfall“ und richtet sich an alle im Gebäude anwesenden Personen. Er ist öffentlich ausgehängt, sodass er für jede Person sichtbar ist.
Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Dies sind unter anderem alle Beschäftigte sowie alle Studierende und Schüler:innen des Konservatoriums.
Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Das Alarmierungs- und Evakuierungskonzept des Konservatoriums.