Abschluss: Bachelor of Music
Studiengang: Musik - künstlerisch-pädagogische Ausrichtung
Das Studiengangkonzept des Dr. Hoch's Konservatorium orientiert sich eng an den beruflichen Anforderungen des modernen Musikers. Die Studierenden werden neben der allgemeinen künstlerischen und pädagogischen Ausbildung durch direkt im Institut durchgeführte Praktika, Lehrversuche, Hospitationen und konzertpädagogische Projekte auf das Berufsfeld vorbereitet. Der Studiengang ist als ganzheitliches Konzept gestaltet. Einerseits vermitteln die einzelnen Modulgruppen berufsbezogenes Wissen und fachspezifische Fertigkeiten und andererseits können zwischen den einzelnen Modulgruppen auch sinnvolle Zusammenhänge gebildet werden.
Profil 4: Komposition
Im Profil 4: "Komposition" wird eine individuelle Komponisten- und Künstlerpersönlichkeit ausgebildet. Die Studierenden dieses Faches sollen eine handwerkliche und künstlerische
Souveränität erreichen, die es ihnen ermöglicht in der Auseinandersetzung mit der Musik einen selbständigen künstlerischen Ausdruck zu finden und ihn auch adäquat vertreten zu können. Die Ausbildung zielt darauf ab, dass die Studierenden in einer Kombination aus Studium des Bestehenden und eigener kreativ-schöpferischer Arbeit ihre künstlerische Potenz erkennen und entwickeln. Darüber hinaus erhalten die Studierenden in diesem Profil eine Lehrbefähigung auf einem Instrument. Durch die Struktur des Studiums am Konservatorium mit einem zusätzlichen instrumentalen Zweitfach verfügen die Absolventen am Ende Ihrer Ausbildung über die Lehrbefähigung für Anfänger und Mittelstufe dieses zweiten Faches.
Allgemeine Voraussetzungen:
Voraussetzung für den Zugang zum Studium am Dr. Hoch's Konservatorium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife. Bei festgestellter hervorragender künstlerischer Begabung kann in Anlehnung an § 54 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen Hochschulgesetzes auf eine Zugangsberechtigung verzichtet werden. Für die Zulassung zum Studiengang werden außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Für Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern ist deshalb ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erforderlich.
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist zu erbringen durch:
a) Zertifikat B 2 GER oder höher oder
b) Test DaF Niveaustufe 3 oder höher oder
c) DSH-Prüfung, Stufe I oder höher oder
d) Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe oder höher
oder jedes andere Zertifikat, das gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats den Kompetenzstufen B2 oder höher entspricht.
Eignungsprüfung
- Vorlage von mindestens 3 eigenen Kompositionen.
- Ausreichende Kenntnisse geeigneter Computer-Schreibprogramme. Schriftliche zweistündige Klausur: vierstimmiger Satz im Stil des 16. oder 17. Jhdts. nach gegebener Melodie. Fugenexposition.
- Mündliches Kolloquium mit Gehörtest, Fragen zu Werken des 20./21. Jhdts.
- Dauer ca. 40 Minuten
Künstlerisches Zweitfach: Vortrag von zwei mittelschweren Werken aus verschiedenen Epochen. Eine der musikalischen Darbietungen kann eine Etüde sein. Vom-Blatt-Spiel eines leichteren Stückes. Dauer der Prüfung: ca. 20 Minuten.