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Anna Rosenthal (1886-unbekannt)

Violinistin

Anna Rosenthal, geboren 1886 in Frankfurt am Main, war eine Violinistin und Musikpädagogin. Sie studierte von 1903 bis 1909 am Dr. Hoch's Konservatorium und wirkte dort ab 1919 als Dozentin. 

Anna Rosenthal wurde als Jüdin 1933 aus ihrer Lehrtätigkeit verdrängt. Sie durfte danach noch Privatunterricht erteilen, allerdings ab 1937 nur noch an Juden. 1941 wrde sie aus Frankfurt nach Łódź (Litzmannstadt) ins Ghetto deportiert. Dort verliert sich ihre Spur; sie gilt seitdem als verschollen.

Öffentliche, weiterführende biografische Informationen oder Fotografien zu Anna Rosenthal sind online aktuell nicht verfügbar. In ihrem Antrag auf Privatunterricht an das Städtische Berufs-Schulamt aus dem Jahre 1926 hat sie selbst kurz ihren musikalischen Lebenslauf beschrieben:

"Ich, Anna Rosenthal, wurde am 3.8.1886 als Tochter der Eheleute Adolf Rosenthal und Nanette Rosenthal, geb. Bauer geboren. Ich besuchte, nachdem ich die höhere Töchterschule (Elisabethenschule) bis zur Selekta durchgemacht hatte vom 1. März 1903 bis Ende Juni 1909 das Dr. Hoch´sche Conservatorium. Ich erhielt dort meine musikalische Ausbildung in Violine bei Herrn Professor Fritz Bassermann, Klavier bei Herrn Carl Heyse, Harmonie bei Herrn Professor Iwan Knorr. Die Methodikprüfung für Violine bestand ich im Jahr 1908, während ich als Lehrerin im Seminar am Conservatorium von 1907 bis 1909 tätig war. Von 1910 bis 1914 genoss ich weitere Violinausbildung bei Herrn Adolph Rebner. Im Jahr 1910 begann ich privaten Musikunterricht zu geben, seit 1919 gebe ich ausserdem Unterricht an der Vorschule des Dr. Hoch´schen Conservatoriums. Ich bemerke noch, dass ich vom Jahre 1916 ab mich hauptsächlich als Bratschistin ausbildete & als solche wie auch als Violonistin sowohl als Solospielerin viel in Quartettensemblen und Orchestern häufig, auch öffentlich, hervorgetreten bin."
Frankfurt am Main, 16. Oktober 1926, Anna Rosenthal


Sie hat immer schon Privatunterricht für Violine erteilt. Dafür hat sie 1923 beim städtischen Fachschulamt bzw. Berufsschulamt eine Unterrichtserlaubnis beantragt und erhalten.

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Unterrichtserlaubnisschein 1923

Da die Erlaubnis stets nur für ein Jahr galt, mussten auch ab dem Jahr 1933 unter dem neuen Regime weiterhin Verlängerungsanträge gestellt werden. Eine solche Erlaubnis war besonders für die jüdischen Musikerinnen und Musikern wichtig, da es nach ihrer Entlassung eine der wenigen Möglichkeiten war, den Lebensunterhalt einigermaßen zu sichern. 

Im Jahr 1933 gab es noch Unklarheiten bei den Behörden, wie sie mit jüdischen Antragstellerinnen und Antragstellern umgehen sollten, und so wurde den meisten zunächst bis auf Widerruf die Erlaubnis erteilt. Ab 1934 wurde das in der Einleitung der Ausstellung erwähnte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ auch auf die Erteilung von Privatunterricht ausgedehnt. Somit mussten nun auch alle, die bereits eine Erlaubnis dafür hatten, einen Fragebogen ausfüllen, in dem insbesondere ihre Herkunft und Religionszugehörigkeit offenzulegen war.

„Der Herr Minister hat Bestimmungen über die Erteilung von Privatunterricht erlassen, nach denen die Privatlehrer die arische Abstammung und politische Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Zu diesem Zweck soll der Fragebogen zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.33 auch von den Privatlehrern, die im Besitze des Unterrichtserlaubnisscheines sind, ausgefüllt werden. [...]“ 
Ausschnitt aus Begleitschreiben des Schulamtes zum Fragebogen März 1934

Die Juden und Jüdinnen, die nachweisen konnten, dass sie schon vor dem 1. Weltkrieg Unterricht erteilt hatten, durften weiterhin Unterricht „ohne Einschränkungen“ erteilen. Das traf auf Anna Rosenthal zu. 

Diese „Ausnahme“ wurde aber willkürlich gehandhabt: so hatte Anna Rosenthal eine unbeschränkte Erlaubnis erhalten, während ihre Kollegin Toni Oberdorfer nur nichtarische Jugendliche, aber Erwachsene über 21 ohne Einschränkung unterrichten durfte.

Ab 1937 trat eine weitere einschneidende Verschlechterung ein, die in den Nürnberger Rassengesetzen von 1935 begründet war: alle Privatlehrer und Privatlehrerinnen mussten nun auch noch die arische Abstammung von Ehepartnern nachweisen. Letztlich ging es darum, dass die Erlaubnisscheine an Jüdinnen und Juden nur noch mit der Einschränkung „nur gültig für Unterricht an Juden bis auf Widerruf“ erteilt wurden.

Die Eintragungen aus dem Jahre 1937 sind die letzten Eintragungen, die bezüglich jüdischen Lehrkräften des Dr. Hoch´s Konservatoriums zu finden waren.

Es ist nicht dokumentiert, ob und wie lange Anna Rosenthal weiterhin Unterricht erteilte, bis sie 1941 in das Ghetto Lodz deportiert wurde, wo sich ihre Spur verliert.

Die Eintragungen und Ergänzungen auf diesem Erlaubnisschein von Anna Rosenthal dokumentieren, wie jüdischen Musikerinnen und Musikern, nachdem sie schon ihre Anstellungen verloren hatten, ihnen auch jede andere Form des „offiziellen“ Broterwerbs erschwert wurde und schließlich vollständig verwehrt blieb. 

„Nach den in letzter Zeit ergangenen ministeriellen Richtlinien kann Ihnen die Genehmigung zur Erteilung von Privatunterricht nur noch an Juden ausgestellt werden. [...]“ (1937)


  • Dokumente: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main (ISG FFM), A.40.01, 610

  • Biografie: Dr. Hoch´s Konservatorium

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Abschlusszeugnis Anna Rosenthal