
Schulgeldtarife / AGB
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ab dem WS 2010/11 (01.10.2010)

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I. ANE-Abteilung für Nachwuchs- und Erwachsenenbildung |
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1. Instrumental- und Gesangsfächer |
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Jahresbeitrag |
Quartalsrate |
Monatliche Rate |
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Einzelunterricht |
1 Wstd 1). |
1.092,00 € |
273,00 € |
91,00 € |
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Ermäßigung 2) |
1 Wstd. 1) |
816,00 € |
204,00 € |
68,00 € |
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2. Mentorenprojekt (Studierenden-/ Dozentenunterricht) |
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Einzelunterricht |
1 WStd. 1) |
684,00 € |
171,00 € |
57,00 € |
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Ermäßigung 2) |
1 Wstd. 1) |
564,00 € |
141,00 € |
47,00 € |
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3. Basisabteilung: Elementare Musikerziehung / Kreativer Kindertanz (Altersbegrenzung) |
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Gruppenunterricht |
1 WStd. 1) |
312,00 € |
78,00 € |
26,00 € |
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Ermäßigung 2) |
1 WStd. 1) |
276,00 € |
69,00 € |
23,00 € |
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4. Musiktheorie |
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Gruppenunterricht |
bis zu 5 WStd. 1) |
540,00 € |
135,00 € |
45,00 € |
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Als Ergänzung zu 1. |
bis zu 5 WStd. 1) |
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frei |
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Einzelunterricht siehe Gebühr unter Punkt 1 |
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Crash-Kurs |
19 Std. 1) |
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549,00 € (einmalig) |
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5. Gruppenunterricht |
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Gruppenunterricht mit begrenzter Teilnehmerzahl |
1 WStd. 1) |
540,00 € |
135,00 € |
45,00 € |
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Gruppenunterricht mit begrenzter Teilnehmerzahl |
1/2 WStd. 1) |
264,00 € |
66,00 € |
22,00 € |
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II. Pre-College-Frankfurt - Abteilung für Studienvorbereitung (PCF) |
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Studiengebühr für ein Voll- oder Teilzeitstudium |
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1.416,00 € |
354,00 € |
118,00 € |
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III. Ballettabteilung |
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Kinderklasse |
2x1 WStd. 1) |
576,00 € |
144,00 € |
48,00 € |
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Als Studienvorbereitung |
bis zu 5 WStd. 1) |
744,00 € |
186,00 € |
62,00 € |
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Oberstufe (Jugendliche) |
1,5 Std. 1) täglich Mo. – Fr. |
864,00 € |
216,00 € |
72,00 € |
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Ermäßigung |
Eine Ermäßigung um jeweils 10 Euro wird auf Antrag für Schüler/innen mit Wohnsitz in Frankfurt eingeräumt. |
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IV. Aufnahmeprüfungen |
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Aufnahmeprüfungsgebühr
für die ANE-Abteilung
für die Pre-College-Abteilung |
einmalig 15,00 € einmalig 50,00 € |
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· 1) 1 Wstd. bzw. 1 Std. entsprechen 50 Minuten · Halbe Unterrichtsstunden (25 Minuten) sind in begründeten Fällen möglich. · 2) Die Ermäßigung wird im Fach mit der jeweils günstigeren Tarifklasse für Schüler/innen mit Mehrfachbelegungen eingeräumt. · Darüber hinaus wird die Ermäßigung auf Antrag in folgenden Fällen für Schüler/innen unter 25 Jahren mit Wohnsitz in Frankfurt eingeräumt: 1. Ermäßigung aus wirtschaftlichen Gründen 2. Familien- / Geschwisterermäßigung
gültig ab 01.10.2010 |
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§ 1 Anmeldung und Aufnahme
Die Stiftung Dr. Hoch’s Konservatorium bietet eine musikalische und tänzerische Talentsichtung, Talentförderung und -ausbildung in unterschiedlichen Unterrichtsformen an. Nähere Informationen sind in der gültigen Angebotsübersicht / Gebührentabelle aufgelistet. Anmeldungen sind schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt an die betreffenden Sekretariate des Konservatoriums zu richten.
Ein Unterrichts- bzw. Ausbildungsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Konservatoriums zustande.
§ 2 Unterrichtserteilung
Für das Konservatorium gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemein bildenden Schulen im Bundesland Hessen entsprechend, einschließlich der beweglichen Ferientage der Frankfurter Schulen.
§ 3 Kündigung
(1)
Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind zum 31.3. und 30.9. des Jahres
möglich.
Sie müssen der Verwaltungsleitung des Konservatoriums spätestens einen Monat
vorher zugegangen sein.
(2) Eine Annullierung des Vertrages bedarf der Schriftform und ist bis zu zwei Wochen vor dem Unterrichts- bzw. Ausbildungsbeginn möglich; danach fallen die üblichen Unterrichtsgebühren an.
(3) Das Konservatorium behält sich das Recht vor, bei mangelndem Fortschritt, häufigem unentschuldigtem Fernbleiben, unpassendem Betragen, sowie bei Vorliegen eines Schulgeldrückstandes von einem Vierteljahr den Unterrichtsvertrag fristlos zu kündigen.
§ 4 Schulgeld
(1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Schulgelder nach der jeweils gültigen Tarifordnung erhoben.
(2) Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag und in 4 gleichen Beiträgen zum 5. des ersten Monats im Kalendervierteljahr fällig. Die Zahlung der Entgelte erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug. Bei Rücklastschriften, die der Schulgeldpflichtige zu vertreten hat, berechnet Dr. Hochs Konservatorium eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Schulgeldpflichtige weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.
(3) Eine
Schulgelderhöhung bedarf der Zustimmung des Schulgeldpflichtigen. Die
Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Schulgeldpflichtige der
Schulgelderhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht.
Dr. Hochs Konservatorium verpflichtet sich, den Schulgeldpflichtigen mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders
hinzuweisen. Bei fristgemäßem schriftlichen Widerspruch gegen die
Schulgelderhöhung endet der Vertrag zwischen Dr. Hochs Konservatorium und dem
Schulgeldpflichtigen zu Beginn des Monats der Schulgelderhöhung.
(4) Rückzahlungsansprüche des Schulgeldpflichtigen werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Schulgeldpflichtige keine andere Weisung erteilt.
§ 5 Erstattung von Schulgeld bei Unterrichtsausfall
(1) Bei der Bemessung des Schulgeldes ist ein gewisser unvorhersehbarer Unterrichtsausfall bereits berücksichtigt. Sollte aus einem vom Konservatorium zu vertretenden Grund mehr als zwei Mal im Semester der Unterricht ausfallen, wird das Schulgeld entsprechend dem weitergehenden Ausfall gutgeschrieben.
(2) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder auf Anordnung einer Behörde ist eine Schulgelderstattung ausgeschlossen.
(3) Bei Erkrankung des Schülers und Ausfallzeiten von zusammenhängend mindestens vier Wochen besteht ein Rechtsanspruch auf Gutschrift des Schulgeldes. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das Schulgeld wird für je vier Wochen Ausfallzeiten entsprechend 1/12 des Jahresentgeltes gutgeschrieben. Ferienzeiten sind keine Ausfallzeiten.
§ 6 Aufsicht
Die Aufsichtspflicht des Konservatoriums besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Lernenden und Studierenden.
§ 7 Datenschutz
Dr. Hochs Konservatorium erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
§ 8 Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Lehrangebote können besondere vertragliche Regelungen erfordern. Diese ersetzen dann die entsprechenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.
§ 9 Besondere Vereinbarungen
(1) Jedes öffentliche Konzertieren (Musizieren) der Lernenden bzw. Studierenden bedarf der vorherigen Absprache mit der Fachdozentin bzw. dem Fachdozenten. Die Teilnahme am Institutschor bzw. den Institutsorchestern ist bei entsprechender Eignung obligatorisch. Die Entscheidung über die Eignung fällt die Fachdozentin bzw. der Fachdozent in Absprache mit der Chor- bzw. Orchesterleitung.
(2) Der Schüler/die Schülerin erklärt sein Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Konzerten des Dr. Hoch’s Konservatorium gemacht werden. Er/sie überträgt etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der AGB auf das Konservatorium.
§ 10 Wirksamkeit von Abreden
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens des Konservatoriums schriftlich bestätigt wurden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.10.2010 in Kraft
Gleichzeitig treten die AGB vom 01.04.2002 außer Kraft.
Frankfurt am Main, 01.06.2010
Der Vorstand